Die Bayerische Bauordnung rgelt das Verfahrensrecht an baulichen Anlagen. Die Novelle der BayBO entstand beim Wohnbaugipfel im September 2019. Mit der neuen Frist in der ab 01.02.2021 geltenden neuen BayBO müssen Baugenehmigungen innerhalb von 3 Monaten genehmigt werden. Liegt durch die Baubehörde / Bauamt noch keine Rückmeldung vor, gilt die beantragte Baugenehmigung als automatisch erteilt.

Zur BayBO Online

Zurück zur Übersicht